Komplett Wohnung & Altbau

Komplett­sanierung und Kern­sanierung einer Wohnung

Wenn fast nichts so bleiben soll, wie es ist: Rückbau bis auf Wände, Decken und Böden, neue Haustechnik, neuer Ausbau. Hier steht, was die Begriffe bedeuten, wann sich der große Schritt lohnt und wie er abläuft.

Kurz gesagt

Bei einer Komplettsanierung werden alle Oberflächen und die gesamte Haustechnik einer Wohnung erneuert. Eine Kernsanierung geht weiter: Die Wohnung wird bis auf die tragende Struktur rückgebaut („entkernt“) und neu aufgebaut. Beide Begriffe sind nicht genormt – entscheidend ist, was im Angebot konkret beschrieben ist.

01 Begriffe

Renovierung, Sanierung, Kernsanierung

Am Markt werden die Begriffe unterschiedlich verwendet. So grenzen wir sie ab:

Abgrenzung der Begriffe (nicht genormt)
BegriffWas üblicherweise gemeint istHaustechnik
RenovierungOberflächen erneuern: Malerarbeiten, Böden, einzelne Ausstattungbleibt weitgehend
TeilsanierungEinzelne Bereiche technisch erneuern, z. B. Bad oder Elektrikteilweise neu
KomplettsanierungAlle Räume, alle Oberflächen, gesamte Haustechnik der Wohnungneu
KernsanierungRückbau bis auf die tragende Struktur, danach vollständiger Neuaufbau, oft mit neuem Grundrissneu

02 Wann es sich lohnt

Gründe für den großen Schritt

  • Elektrik und Wasser sind gleichzeitig am Ende. Wenn ohnehin alle Wände geöffnet werden, ist der Schritt zur Komplettsanierung kleiner, als er klingt.
  • Der Grundriss passt nicht mehr. Ein größeres Bad, eine offene Küche oder ein zusätzliches Zimmer lassen sich nur mit Rückbau umsetzen.
  • Die Wohnung steht ohnehin leer. Nach Kauf, Erbschaft oder Auszug lässt sich ohne Rücksicht auf Bewohner effizient arbeiten.
  • Viele kleine Mängel summieren sich. Mehrere Einzelmaßnahmen nacheinander verursachen oft mehr Aufwand und Schmutz als eine geplante Gesamtsanierung.

Umgekehrt gilt: Ist die Haustechnik in Ordnung, ist eine Renovierung mit gezielten Teilmaßnahmen oft die bessere Wahl. Das sagen wir Ihnen auch so.

03 Ablauf

So läuft eine Kernsanierung ab

Die Ausführungsschritte gleichen einer umfassenden Wohnungssanierung – davor kommen Planung und Rückbau.

  1. Bestandsaufnahme

    Besichtigung, Aufmaß, Zustand von Elektrik, Leitungen, Decken und Wänden. Bei Grundrissänderungen: Einbindung eines befugten Planers bzw. Statikers.

  2. Zustimmungen & Genehmigungen

    Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft, gegebenenfalls Bauanzeige oder Baubewilligung, Logistik für Schutt und Material.

  3. Schadstoffverdacht klären

    In Gebäuden aus der Nachkriegszeit können alte Bodenbeläge, Kleber oder Platten Asbest enthalten. Besteht ein Verdacht, wird vor dem Rückbau geprüft – nicht danach.

  4. Entkernen

    Rückbau von Belägen, Fliesen, Leitungen, Einbauten und nichttragenden Wänden; Entsorgung getrennt nach Materialien.

  5. Neuaufbau

    Rohinstallation Elektro und Sanitär, Wände und Decken, Estrich, Bad, Maler, Fertigmontage, Böden.

  6. Prüfung & Übergabe

    Prüfbefund der Elektroanlage, Unterlagen aller beteiligten Betriebe, gemeinsame Abnahme.

04 Dauer & Kosten

Womit Sie rechnen sollten

Eine Komplett- oder Kernsanierung ist ein Projekt über mehrere Monate. Wiener Anbieter nennen öffentlich für Wohnungen um 80 bis 120 m² häufig drei bis fünf Monate Bauzeit; Planung, Zustimmungen und Lieferzeiten kommen dazu. Eine Dauer für Ihre Wohnung nennen wir nach der Besichtigung.

Auch die Kosten liegen bei einer Komplettsanierung deutlich über einer Renovierung. Welche Richtwerte öffentlich genannt werden und wovon der Preis abhängt, steht auf der Seite Kosten & Förderung.

Unser Anteil: Bei einer Komplettsanierung erneuern wir die gesamte Elektroinstallation der Wohnung selbst und koordinieren die übrigen Gewerke. Welche Partnerbetriebe beteiligt sind und mit wem Sie welchen Vertrag schließen, steht im Angebot.

05 Häufige Fragen

Komplett- und Kernsanierung

Was bedeutet „Wohnung entkernen“?

Entkernen heißt, eine Wohnung bis auf die tragenden Bauteile zurückzubauen: Bodenbeläge, Fliesen, Leitungen, Einbauten und nichttragende Wände werden entfernt. Danach wird die Wohnung neu aufgebaut. Tragende Wände und Decken bleiben – Eingriffe daran brauchen eine statische Beurteilung.

Ist eine Kernsanierung genehmigungspflichtig?

Nicht automatisch. Ob eine Bauanzeige oder Baubewilligung nötig ist, hängt davon ab, was geändert wird – etwa tragende Wände, Widmung oder Fenster in Schutzzonen. In Wien ist die Baupolizei (MA 37) zuständig, in Niederösterreich die Gemeinde. Zustimmungen im Haus kommen dazu.

Komplettrenovierung oder Komplettsanierung – was brauche ich?

Wenn Leitungen, Verteiler und Bad in gutem Zustand sind, genügt oft eine Renovierung der Oberflächen. Wenn die Haustechnik veraltet ist, führt an einer Sanierung kaum ein Weg vorbei. Das zeigt die Besichtigung.

Kann ich die Wohnung während einer Kernsanierung bewohnen?

Nein. Über weite Strecken gibt es weder Strom noch Wasser, Bad oder Küche, und es entsteht viel Staub.

— Erstgespräch

Lieber kurz sprechen, bevor Sie alles aufschreiben?

Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen zurück und klären in ein paar Minuten, ob und wie wir Ihr Vorhaben übernehmen können. Für eine ausführliche Beschreibung gibt es das Projektformular.